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DIB-MV
Rechts- und Versicherungswesen
Geschäftsstelle Landesverband
Imker
Ilmstraße 3, Weimar
036434920401
info@lvthi.de

Versicherunsschutz für Imker

Die Imkerei ist eine Profession, die auf besondere Weise ökonomische mit ökologischen Interessen verbindet und daher einen hohen Stellenwert genießt.

Wir freuen uns daher, Ihnen mit den Imkerversicherungen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bei dem Sie als Imker an der Stärke einer Gemeinschaft durch den Deutschen Imkerbund und die Landesverbände partizipieren.

 

Diese Versicherungen sind in der Mitgliedschaft in einem Imkerverein im LVThI enthalten:

"Imker-Global" beinhaltet die Imker-Haftpflicht

 

Imker-Unfall-Versicherung

 

Imker-Rechtschutz-Versicherung

 

Die Beitragshöhe für diese Versicherungen beträgt zur Zeit:

pro Mitglied - 16,60 €/Jahr
pro Mitglied ohne Bienenvolk - 6,00 €/Jahr
Mitglieder bis 18 Jahre und Ehrenmitglieder,
sind vom Versicherungsbeitrag freigestellt

Stand: 01.01.2020

Bei diesen Versicherungen, muss man mit
Gaede & Glauert selbst in Verbindung treten

IMKER-ZUSATZVERSICHERUNG
Versicherungsumme Beitrag
Sufe I 5.000,00 € 20,00 €
Sufe II 10.000,00 € 30,00 €
Stufe III 20.000,00 € 40,00 €

 

Folgende wichtige Versicherungsregeln und Fristen sollten im Schadensfall beachtet werden:

  1. Fristen beginnen mit der ersten Schadensfeststellung bzw. Schadensvermutung
  2. bis zum 3. Tag Meldung beim Vorsitzenden des zuständigen Imkervereins, bei Verdacht einer strafbaren Handlung gilt diese Frist auch für eine Meldung bei der Polizei.
  3. bis zum Ablauf von 3 Monaten ist der Schaden mit all seinen Unterlagen über den Verantwortlichen für Versicherungsfragen des Landesverbandes (K. Key) bei unserer Versicherung Firma Gaede & Glauerdt anzuzeigen.
  4. Eine Verlängerung der Frist auf maximal 6 Monate ist möglich, wenn innerhalb der drei
    Monate ein entsprechender Antrag mit Begründung durch die Firma Gaede & Glauerdt
    statt gegeben wurde.

 

Imker bis 25 Bienenvölker können sich freiwillig gegen Unfälle versichern, ab 26. Volk Pflicht. Für Nebenerwerbs- und Berufsimker Pflicht.

Für die Tierseuchenkasse besteht Meldepflicht für jeden Imker. Die Beitragshöhe beträgt 0,50 € / Bienenvolk aber mind. 6,00 €.

Thüringer Wappen

 

Tierseuchenkasse

Unsere Geschäftsstelle hat geänderte Öffnungszeiten:

Mittwochs:  9:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag:  13:30 – 17:00 Uhr